Neugeborenen-Hörscreening
In Deutschland werden jedes Jahr ca. 600 Kinder taub geboren. Gerade Kinder können vieles über Ihre anderen Sinne ausgleichen, sodass eine Taubheit oft erst bemerkt wird, wenn Kinder um das zweite Lebensjahr nicht zu sprechen beginnen. Dies ist viel zu spät, da sich die Nervenverbindungen vom Ohr zum Gehirn nur in den ersten zwei Jahre ausbilden können.
Durch Ableitung der Otoakustischen Emissionen werden empfindliche Strukturen des Innenohres getestet, die als äußere Haarsinneszellen bezeichnet werden. Der Test ist innerhalb weniger Minuten durchführbar und eignet sich sehr gut zur Beurteilung des Hörvermögens bei kleinen Kindern. Der Test wird routinemäßig bei allen Neugeborenen durchgeführt werden, um angeborene Hörstörungen (Häufigkeit 1:1000) schnell zu erfassen und damit behandeln zu können.
Taube Kinder können durch die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat normal Hören und Sprechen lernen, aber nur wenn die Operation vor Vollendung des zweiten Lebensjahres erfolgt. Daher ist ein Hörscreening von Neugeborenen extrem wichtig und in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Sollte dieses Hörscreening beim Ihrem Kind nicht durchgeführt worden sein, können Sie dies bei uns machen lassen. Bei Auffälligkeiten kann man den Test wiederholen und ergänzende Mesungen vornehmen.